Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Schrooten´s Dienstleistungen. Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsbeziehungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Dienstleistungen der Schrootens Dienstleistungen, Inhaber Nico Schrooten, einschließlich der Geschäftsbereiche Schrootens Eventagentur und Gebäudereinigung Pontz (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).

Sie gelten gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots,
  • mündliche Beauftragung,
  • oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.

Mit der Bestätigung des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB in der jeweils gültigen Fassung an.

Leistungsbereiche

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Gebäudereinigung (z. B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Grundreinigung, Bauendreinigung),
  • Hausmeisterservice,
  • Winterdienst,
  • Eventdienstleistungen (z. B. Auf- und Abbau, Helfertätigkeiten, Personalvermittlung, einfache Veranstaltungstätigkeiten),
  • Vermietung von Gegenständen (z. B. Veranstaltungstechnik, Mobiliar, sonstige Eventausstattung).

Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusatz- und Sonderleistungen

Folgende Leistungen gehören nicht automatisch zum vereinbarten Standardumfang, können aber gesondert beauftragt und berechnet werden:

  • Bauendreinigung und Bauschlussreinigung,
  • Entrümpelungen,
  • Sonderreinigungen (z. B. nach Umbau, nach besonderer Verschmutzung, nach Veranstaltungen),
  • zusätzliche Glas-, Rahmen- oder Fassadenreinigungen,
  • zusätzliche Arbeiten auf Zuruf vor Ort,
  • Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Rücktransport von Event-Equipment.

Schimmel- und Schädlingsbekämpfung sowie Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Zulassung bedürfen, sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu berechnen.

Bei einer gegenüber dem vereinbarten oder üblichen Zustand deutlich stärkeren Verschmutzung (z. B. Bauschutt, hartnäckige Ablagerungen, außergewöhnliche Verschmutzungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, den zusätzlich entstandenen Mehraufwand nach angemessenen Zeit- oder Pauschalsätzen gesondert zu berechnen.

Vertragslaufzeit und Kündigung (wiederkehrende Dienste)

Für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. laufende Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst) gilt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart:

  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende

Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber wiederholt oder erheblich in Zahlungsverzug gerät,
  • vereinbarte Zugänge oder Flächen dauerhaft nicht zur Verfügung gestellt oder Arbeiten bewusst vereitelt werden,
  • Mitarbeiter des Auftragnehmers gefährdet, bedroht oder grob respektlos behandelt werden,
  • der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Winterdienst – Besondere Regelungen

Der Winterdienst erfolgt nach den jeweils gültigen örtlichen Satzungen (z. B. der Stadt oder Gemeinde).

Die Kontrolle der Wetterlage erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen; eine lückenlose Überwachung rund um die Uhr wird nicht geschuldet.

Einsätze richten sich nach Wetterprognosen, Erfahrungswerten und den üblichen Einsatzzeiten (z. B. frühe Morgenstunden bei Glättegefahr).

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. plötzlich einsetzender Eisregen, Dauer- oder Starkschneefall, Blitzeis) kann trotz ordnungsgemäßer Ausführung kurzfristig wieder Glätte entstehen. Eine Haftung hierfür besteht nicht, sofern der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, seine Verkehrssicherungspflichten zu überwachen und den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Gefahrenstellen oder Anforderungen zu informieren.

Zugang, Schlüssel und Sicherheit

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Flächen zum Ausführungszeitpunkt zugänglich sind (z. B. geöffnete Türen, Zufahrten, freigehaltene Wege).

Übergebene Schlüssel werden vom Auftragnehmer dokumentiert und sorgfältig verwahrt.

Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer nur für den nachweisbaren, tatsächlich entstandenen Schaden und maximal bis zu den Kosten eines angemessenen Schlüsseltauschs, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eventbereich & Vermietung von Gegenständen

9.1 Eventdienstleistungen / Personalvermittlung

Der Auftragnehmer erbringt Eventdienstleistungen wie Auf- und Abbauarbeiten, Helfertätigkeiten und einfache Unterstützung bei Veranstaltungen.

Der Auftragnehmer kann Personal vermitteln. Sicherheitsdienstleistungen im Sinne des § 34a GewO werden nur durch entsprechend befugte Partnerunternehmen erbracht; Schrootens Dienstleistungen selbst übernimmt keine eigenständige Bewachungstätigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.

Für Inhalt, Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen der Veranstaltung bleibt der Auftraggeber verantwortlich.

9.2 Vermietung von Gegenständen

Vermietete Gegenstände (z. B. Veranstaltungstechnik, Mobiliar, Ausstattung) sind pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verlust oder unsachgemäße Nutzung im Zeitraum der Überlassung.

Bei starker Verschmutzung oder Beschädigung ist der Auftragnehmer berechtigt, Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

Eine Kaution kann nach Vereinbarung vorab erhoben werden.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • bereits vorhandene Mängel an Bodenbelägen, Fenstern, Rahmen, Dichtungen oder Oberflächen,
  • Schäden, die auf marode, instabile oder nicht fachgerecht montierte Bauteile zurückzuführen sind,
  • Folgeschäden, die aus unzureichender Instandhaltung oder unsachgemäßer Nutzung des Objekts durch den Auftraggeber entstehen.

Gesetzliche Haftungsregelungen, z. B. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

Reklamationen

Reklamationen hinsichtlich Leistungsumfang oder -qualität sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Leistung zu melden.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

Stand: 2025